Berliner Wirtschaft 3/2020

Verpackung, Umsatzsteuer, Zoll, Brexit, Import, Incoterms, Arbeitsrecht und Außenwirtschaftsdokumente – dazu berät die IHK Berlin. Zum Start der neuen Serie geht es um die CE-Kennzeichnung von Florentine Füg Wieso? Weshalb? Warum? Wer die IHK nicht fragt … Weitere Informationen Mehr zum Thema gibt es auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/ produkteinfuehrung Florentine Füg, IHK-Expertin für Produktrecht Tel.: 030 / 315 10-533 florentine.fueg@berlin. ihk.de Experten bieten Rat und Tat Das Team Außenwirt- schaft & Recht aus dem Geschäftsfeld Service und Beratung der IHK berät telefonisch und per Mail. Das sind die Ansprech- partner und zugleich die Autoren dieser Serie: Andreas Polzer, IHK-Experte für Umwelt- und Energierecht Tel.: 030 / 315 10-305 andreas.polzer@berlin. ihk.de Antje Maschke, IHK-Expertin für Umsatzsteuerrecht Tel.: 030 / 315 10-280 antje.maschke@berlin. ihk.de Lidija Piasek, IHK-Expertin für Arbeitsrecht Tel.: 030 / 315 10-208 lidija.piasek@berlin.ihk.de M itarbeiter des Geschäftsfelds Service und Beratung plaudern in der neuen Serie zu Praxisfällen aus dem Nähkästchen. Mit welchen Fragestellungen wenden sich IHK-Mitglieder an die Experten? Und wie gehen die vor, damit Unternehmer rasch rele- vante Informationen erhalten? Alles öde?! Von wegen, denn das Spek- trum der Themen ist immens: Von Produktkennzeichnung über Außenwirtschaftsdo- kumente bis hin zu Zoll- bestimmungen, vom Standard- bis zum Spe- zialfall ist alles dabei. Los geht es hier mit der CE-Kennzeichnung. Montag, 9:06 Uhr. Ich sitze am Arbeitsplatz und trinke einen Schluck Kaf- fee. Das Telefon klingelt, der Geschäftsführer eines Berliner Unter- nehmens erklärt: „Wir wollen eine Kaffee- röstmaschine auf den Markt bringen, das ist für uns Neuland. Häufig ist auf Produkten dieses CE-Zeichen. Müssenwir so was auch anbringen?“ „Wahrscheinlich ja“, ist meine erste Anmer- kung. Der Unternehmer entgegnet entmutigt: „Wiemache ich das denn?“ Imersten Schritt ist zu prüfen, welche EU-Richtlinien relevant sind und ob es harmonisierte Normen gibt. „Der Prozess erinnert schon an eine juristische Schnitzeljagd“, gestehe ich ein und führe weiter aus: „Danach müssen Sie herausfinden, ob Sie – wie bei den meisten Produkten - die Risikobewertung selbst durchführen können oder eine Prüfstelle beauf- tragenmüssen.“ Der Unternehmer wirft ein: „Das scheint viel Arbeit zu machen.“ Widersprechen kann ich leider nicht. Zuletzt müssen eine tech- nische Dokumentation erstellt und die CE-Kenn- zeichnung angebracht werden. „Jetzt gibt es einiges für mich zu tun“, meint der Unternehmer und ergänzt erleichtert, dass er jetzt zumindest weiß, wie er weiter vorgehen soll. „Das stimmt. Bei weite- ren Fragen können Sie sich natürlich gerne wieder an mich wenden“, erwidere ich. Zuletzt merke ich mit einem Augenzwinkern an: „Aber für guten Kaf- fee ist es die Arbeit wert!“ Montag, 09:25 Uhr. Wir legen auf, und ich greife zu meiner Kaffeetasse. Es ist Zeit für die nächste Anfrage. ■ CE-Kennzeichnung: Sie beruht auf über 20 EU-Richtlinien und umfasst viele verschie- dene Produkte, die auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Sie ermöglicht einen freien Warenverkehr und gilt als „Reisepass“ für Produkte im EU-Binnenmarkt. Harmonisierte Normen werden in Deutschland in das nationale Normenwerk umgesetzt und ihre Fundstelle als „DIN EN“ im Bundesanzeiger veröf- fentlicht. Ihre Anwendung ist freiwillig. Werden sie angewendet, entfaltet sich die Vermutungswir- kung, dass das Produkt den jeweiligen Anforde- rungen entspricht. Serie Die alltäglichen Fälle der IHK Folge 1: CE-Kennzeichnung ILLUSTRATION: GETTY IMAGES/ENIS AKSOY; FOTO: FOTOSTUDIO CHARLOTTENBURG SERVICE | Beratungspraxis 54 IHK BERLIN  |  BERLINER WIRTSCHAFT 03 | 2020

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