Berliner Wirtschaft 3/2019

62 berliner wirtschaft 03 / 2019 service / Fachkräfte Kontakt Weitere Informationen für Arbeitgeber: Hotline 0800 / 4 5555 20 arbeitgeberservice-berlin @arbeitsagentur.de uch wenn sich die Konjunktur aktuell eintrübt, wächst die Wirt- schaft in Berlin seit einigen Jahren besonders stark. „Der Berliner Ar- beitsmarkt“, so Jörg Nolte, IHK-Geschäfts- führer Wirtschaft & Politik, „hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwi- ckelt: Die Arbeitslosenquote ist stark ge- sunken.“ Allerdings greife der Fachkräfte- mangel – für die Unternehmen deutlich spürbar – immer stärker um sich. Trotz- dem finden Menschen, die schon länger arbeitslos sind, oft keine neue Arbeit. Um sie wieder integrieren zu können, ist zum 1. Januar 2019 bundesweit das Teilhabe- chancengesetz in Kraft getreten. Vier Mrd. Euro stehen in den nächsten Jahren für die Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zurück in den Arbeitsmarkt Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, erhalten dafür Förderung – basierend auf dem Teilhabechancengesetz. Die Bundesagentur für Arbeit informiert dazu am 6. März in Berlin „Das Teilhabechancengesetz bietet für all jene Menschen, die von der Dynamik des Arbeitsmarktes bisher noch nicht pro- fitieren konnten, eine neue Beschäfti- gungsperspektive“, sagt Nolte und weist auf die Möglichkeiten für Unternehmen hin: „Dabei sollen umfangreiche Lohnkos- tenzuschüsse von bis zu 100 Prozent und ein begleitendes Coaching den Einstieg in den Job erleichtern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen fördern zu lassen. Im Idealfall könnten die Berliner Jobcenter den Unternehmen auf diese Weise sogar zu den dringend benö- tigten Fachkräften verhelfen.“ Förderfähig sind Personen, die älter als 25 Jahre sind und innerhalb der letz- ten sieben Jahren sechs Jahre Arbeitslo- sengeld II (Hartz IV) bezogen haben. Bei Schwerbehinderten und Leistungsbezie- hern mit minderjährigen Kindern sind es fünf Jahre. Arbeitgeber, die dieser Perso- nengruppe eine Beschäftigungsperspekti- ve geben, könnenmaximal fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse erhalten: 100 Pro- zent gibt es in den ersten zwei Jahren. Zu- dem werden für Weiterbildungen bis zu 3.000 Euro gezahlt sowie ein Coaching während der gesamten Förderdauer der Beschäftigung gewährleistet. Wichtig ist: Die Förderung auf Lohnkostenzuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beim Jobcenter beantragt werden. Am 6. März informiert die Arbeits- agentur in einem Business Talk in Ber- lin über die Fördermöglichkeiten (17 Uhr, Kosmos, Karl-Marx-Allee 131a, 10243 Ber- lin). Wer diesen Termin nicht wahrneh- men kann, hat außerdem die Möglichkeit, an einer der dezentralen Jobbörsen teilzu- nehmen, die ab Mitte April von den zwölf Berliner Jobcentern organisiert werden. Interessierte können sich an den Arbeit- geberservice der BA oder die jeweiligen Jobcenter wenden. bw A Jörg Nolte IHK-Geschäftsführer Wirtschaft & Politik Im Ideal- fall könnten die Berliner Jobcenter den Unter- nehmen auf diese Weise zu den drin- gend benö- tigten Fach- kräften verhelfen. Die Beschäfti- gung von Lang- zeitarbeitslosen bietet Chancen für Unternehmen FOTO: GETTY IMAGES/WESTEND61

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