Berliner Wirtschaft 3/2019

61 berliner wirtschaft 03 / 2019 service / Gründerszene te Energie ins gemeinsame Unternehmen steckt. Wird der Gesellschaftsvertrag in solchen Fällen nicht angepasst, ist Streit vorprogrammiert. 4. Richtig mit Konflikten umgehen Konflikte sind oft unvermeidlich, aber Streit ist nicht per se schädlich. Nur in der Diskussion kön- nen unterschiedliche Positionen aufgedeckt und Lösungen erarbeitet werden. Doch Meinungsver- schiedenheiten und Ungerechtigkeiten (tatsäch- liche oder gefühlte) sollte man frühzeitig anspre- chen, andernfalls stauen sich die Emotionen auf, und es droht eine unnötige Eskalation. Treten Konflikte auf, sollten nicht die Symp- tome, sondern die Ursachen behandelt werden. Diese könnenweit zurückreichen und emotiona- ler Natur sein. Oft sind unerfüllte Bedürfnisse oder fehlende Anerkennung der Auslöser für Streit. 5. Gründer versus Investor Konflikte können nicht nur durch das Verhält- nis der Gründer untereinander entstehen, son- dern auch, wenn sich an einem Start-up Ven- ture-Capital-Investoren (VCs) oder strategische Investoren beteiligen. Die beiden grundlegen- den Fragen lauten: Ist aus Sicht der Gründer die Beteiligung eines Investors sinnvoll? Und wenn ja, wer wäre geeignet? Wer sein Start-up als Lebenswerk betrachtet, sollte sich bewusst sein, dass VCs einen möglichst gewinnbrin- genden Exit zum Ziel haben und sich strategi- sche Investoren häufig das Recht vorbehalten, über eine Call-Option die vollständige Kon- trolle über die Gesellschaft zu erlangen. Gründern muss zudem bewusst sein, dass sich ihr Risikobewusstsein von dem eines VC unterscheiden kann. Während die Gründer unter Umständen existenzgefährdende Risiken vermei- den möchten, verfügen VCs oft über ein Portfolio an Beteiligungen. Sie suchen gezielt überdurch- schnittlich hohe Risiken und nehmen den Total- verlust einer Beteiligung dabei billigend in Kauf. Strategische Investoren können wiederum dazu neigen, sich zu stark ins Tagesgeschäft des Start-ups einzumischen. Dabei sollten sie sich stets vergegenwärtigen, weshalb sie sich beteili- gen: weil dieses Start-up in bestimmten Berei- chen kreativer und innovativer ist als ihr eigenes Unternehmen. Damit das so bleibt, braucht die Geschäftsführung des Start-ups unternehmeri- sche Freiheiten sowie das Recht, Fehler zu ma- chen und aus diesen zu lernen. IHK-Angebote Informationen zu Schlichtung und Beilegung von Konflikten auf der IHK-Website unter: ihk-berlin.de/konfliktbeile- gungsklauseln ihk-berlin.de/schlich- ter-und-mediatoren Tauchen Meinungs- verschiedenheiten auf, sollte man frühzeitig darüber sprechen – sonst drohen Probleme FOTO: GETTY IMAGES/TOM WERNER

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